Wir erstellen jährlich rund 50 Bewertungen und Stellungnahmen in der Immobilienwirtschaft. Seit 1999 bis 2023 sind es an der Zahl 1.306 Stück und die Summe des begutachteten Wertes beträgt bisher rund 555.008.600 Euro.
Denn wir sind anders, verfügen über keine öffentliche Bestellung oder ähnliches, unsere Empfehlungen basieren nur auf der Expertise bisheriger Auftraggeber. Das ist auch gut so, da wir nicht mit einer Dauerbe- und auslastung nach öffentlichem Recht arbeiten müssen. Daher wird unser Büro gerne bei Problemfällen herangezogen, da wir pragmatische Lösungsansätze finden:
bei anspruchsvollen Aspekten wie Grundbuchrechten jeder Art (Bestandsverzeichnis / Abteilung II),
für die bauordnungsrechtliche Einordnung verbunden mit öffentlich-rechtlich zulässigen Nutzungen,
bei Bauschäden und Arten von Beeinträchtigungen der Nutzungsqualität oder die Berücksichtigung von vorhandenen Ausstattungsmängel,
für die Recherche und Berechnung von öffentlichen Verpflichtungen, wie Erschließungen oder Wohnungsbindung,
zur Beurteilung und Einordnung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen, dazu zählen selbstständige Teilflächen im Bodenwert, unzweckmäßige Gebäudegrundrisse oder Anordnung auf dem Grundstück, zeitlich definierbare Mehr-/ Mindermieten, abweichende Bewirtschaftungskosten, wirtschaftliche Überalterung, struktureller Leerstand, aber auch überdurchschnittliche Erhaltungszustände.
Die Aufarbeitung von dinglich gesicherten Fakten aus notariellen Verträgen zur Bewertung von großen Liegenschaften, so genannten Spezialimmobilien, ist zu unserem Steckenpferd geworden.
SONDERFÄLLE
Auch die Beurteilung im ländlichen Raum zur Erlangung der Privilegierung
nach §35 BauGB Abs. 4 Nr. 4 für kulturhistorisch bedeutsame Boden- und Baudenkmäler und weitere kulturhistorische Landschaftselemente fertigen wir an.
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