Raumordnung
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RAUMORDNUNG.

RAUMPLANUNG

nachhaltige städtebauliche Entwicklung

EINFACH. SMART.

Unser Büro bietet alle Grundleistungen und besonderen Leistungen gemäß HOAI zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an.

 

  • Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung nach Bestimmungen des Baugesetzbuches
  • Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach Bestimmungen des Baugesetzbuches
  • Plan zur Beschlussfassung durch die Gemeinde
  • Aufstellung von rahmensetzenden Plänen und Konzepten
  • Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung, zur Qualitätssicherung sowie zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung
  • Verfahrensbegleitende Leistungen

Sie sind Träger:in eines Planvorhabens, welches in naher Zukunft in die Planung umgesetzt werden soll und Ihnen fehlt dafür die passende rechtliche Planungsgrundlage – wir erstellen vorhabenbezogene Bebauungspläne im Sinne des §30 Abs. 2 BauGB.

Das zentrale Instrument der kommunalen Raumplanung ist die Bauleitplanung, welche als rechtliches Instrument für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung eines Gemeindegebietes dient.

Ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§12 BauGB) greift, wenn es keinen regulären Bebauungsplan für das Plangebiet gibt und zielt auf die schnelle Realisierung eines Bauvorhabens. Während die Aufstellung eines einfachen und qualifizierten Bebauungsplans von der Gemeinde ausgeht, erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Regel durch die Beauftragung eines Vorhabenträgers in Kooperation mit der örtlichen Gemeinde.

Unser Büro bietet alle Grundleistungen und besonderen Leistungen gemäß HOAI zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an.