Die Vielfalt der Leistungsphasen
Ermitteln der wesentlichen Daten (Flächen-, Raummaße, Nutzungsparameter)
Grundlagenermittlung
(LPH 1)
Definition der Aufgabenstellung; Ortsbesichtigung; Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
Vorentwurfsplanung
(LPH 2)
Abstimmung über die Zielvorstellung; Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten; Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit; Kostenschätzung nach DIN 276; Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
Erarbeiten der Entwurfsplanung; Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen; Objektbeschreibung; Verhandlung über die Genehmigungsfähigkeit; Kostenberechnung nach DIN 276; Fortschreiben des Terminplans
Genehmigungsplanung
(LPH 4)
Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen; Einreichen der Vorlagen; Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen
Ausführungsplanung
(LPH 5)
Ausführungs-, Detail-und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts; Erarbeiten und späteres Fortschreiben der Ausführungsplanung; Überprüfung erforderlicher Montagepläne; Fortschreiben des Terminplans
Vorbereitung der Vergabe
(LPH 6)
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen; Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung; Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse; Zusammenstellen der Vergabeunterlage
Mitwirkung bei der Vergabe
(LPH 7)
Einholen von Angeboten; Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen; Führen von Bietergesprächen; Zusammenstellen der Vertragsunterlagen; Mitwirken bei der Auftragserteilung
Objektüberwachung
(LPH 8)
Im Allgemeinen als Bauleitung bezeichnet, stellt diese Bauphase den umfangsreichsten Aufgabenbereich für den Architekten dar: Überwachen der Ausführung des Objektes; Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten; Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans; Dokumentation des Bauablaufs; Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen; Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen